Satzung

§1 Name, Sitz, Mitgliedschaft
- Der Verein trägt den Namen "Tauschring Singen - südl. Hegau", fortan "Tauschring" genannt.
- Er hat seinen Sitz in Singen.
- Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg i. Br. - Registergericht - unter der Nummer VR 540733 eingetragen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Zur Teilnahme am Tauschring berechtigt und eingeladen ist jede natürliche oder juristische Person, sofern sie willens ist, die Ziele im Sinne des § 2 zu unterstützen und die Teilnahmeregeln anzuerkennen.

§2 Ziel und Zweck
- Ziel des Vereins ist der Aufbau und die Durchführung eines regionalen Tauschringes zur Vermittlung und bargeldlosen Verrechnung von Tausch- und Hilfeleistungen der Mitglieder untereinander. Dem Ideal einer sozialen Ökonomie verpflichtet, erfolgt der Austausch ausschließlich zur gegenseitigen Unterstützung, gewinn- und zinsfrei.
- Zu diesem Zweck wird vom Tauschring eine sog. Marktzeitung und eine Homepage betrieben, in der die Mitglieder Waren und Arbeits- bzw. Dienstleistungen zum Tausch anbieten und suchen können.
- Die Tauschleistungen der Mitglieder werden vom Tauschring auf sog. Talente-Konten verrechnet.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Es gelten definierte Teilnahmeregeln.(§§ 7-13)

§3 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand

§4 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich durch den Vorstand einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen, Änderungen der Teilnahmeregeln, Auflösung des Tauschrings, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Wahl und Abberufung des Vorstands, Ausschluss von Mitgliedern. Über die Beschlüsse der Versammlung wird ein Protokoll angefertigt, welches vom 1. und 2. Vorsitzenden des Vereins unterzeichnet wird.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.

§5 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden und zwei Beisitzer.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann er durch Zuwahl ergänzt werden.
- Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Jeweils ein Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Verein im Sinne des § 26 BGB.
- Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Der Erwerb von Talenten für die Vorstandstätigkeit ist ausgeschlossen.

§6 Auflösung des Vereins
- Bei Auflösung des Vereins kommt das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zu, z.B. einem anderen gemeinnützig anerkannten Tauschring.


Teilnahmeregeln

§7 Mitgliedschaft
- Zur Teilnahme am Tauschring berechtigt und eingeladen ist jede natürliche oder juristische Person, sofern sie willens ist, seine Ziele zu unterstützen und die Teilnahmeregeln anzuerkennen. Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
- Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bestätigt das Mitglied, dass es die Teilnahmeregeln anerkennt.

§8 Austritt
- Teilnehmer können jederzeit den Tauschring verlassen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand mitzuteilen. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen.
- Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.
- Jeder ausscheidende Teilnehmer/In ist verpflichtet, sein Verechnungskonto auszugleichen.
- Talenteguthaben, welche bis zum Ausscheiden nicht eingetauscht wurden, können auf andere Teilnehmer übertragen werden. Benennt der ausscheidende Teilnehmer/In bis zu seinem Ausscheiden dem Vorstand nicht schriftlich einen anderen Teilnehmer/In als Empfänger des Talenteguthabens, erlischt das Guthaben mit Ausscheiden des Teilnehmers.
- Steht das Verechnungskonto des ausscheidenden Teilnehmers im Soll, hat ein Ausgleich regelmäßig durch Erbringen von Tauschleistungen bis zum Ausscheiden zu erfolgen. Ist ein Ausgleich ausnahmsweise nicht durch Tauschleistung möglich, ist der ausscheidende Teilnehmer berechtigt und verpflichtet, auf dem EURO-Konto des Vereins bei der Volksbank Singen-Engen e.V. eine Ausgleichszahlung in EURO zu erbringen. Ein Talent wird zu diesem Zweck mit einem EURO bewertet.

§9 Ausschluss
- Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn sie die Teilnahmeregeln oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht einhalten oder anderweitig andere Teilnehmer schwerwiegend schädigen. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Regelungen des § 8 gelten entsprechend.

§10 Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Talente und 12 Euro jährlich. Der periodische Bezug der Marktzeitung, der Kontoauszüge und die Aufnahme der Kleinanzeigen sind in dieser Gebühr enthalten.
    Der Talente-Mitgliedsbeitrag wird automatisch jeweils zum Jahresanfang von den Konten der Teilnehmer auf das eigene Konto des Tauschringes gebucht. Hiervon werden Arbeits- und Verwaltungsleistungen des Tauschringbüros bzw. seiner Mitarbeiter entgolten.

    Der Euro-Mitgliedsbeitrag dient zur Deckung von Ausgaben, die nicht durch Talente beglichen werden können. Hierzu gehören Telefon, Druck der Marktzeitung, Kontoauszüge, Portogebühren, Internetkosten etc. Dieser Euro-Mitgliedsbeitrag wird durch Rechnung im ersten Jahresquartal erhoben.
- Treten Mitglieder im 2.Halbjahr dem Verein bei, werden bis Ende des Jahres nur 6 Talente und 6 Euro als Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Spendeneingänge: Freiwillige Zuwendungen werden, im Sinne der Spender, dazu verwendet, den Tauschringgedanken weiter zu tragen d.h. in die Öffentlichkeitsarbeit des Tauschrings investiert.

§11 Konten
- Für jeden Teilnehmer/In und den Tauschring wird jeweilig ein Verrechnungskonto geführt. Für die Verrechnungskonten der Vereinsmitglieder gilt folgendes:
- Alle Teilnehmer/Mitglieder des Tauschrings erhalten ein persönliches Verrechnungskonto mit einem Limit von 350 Talenten jeweils für Soll und Haben. Auf diesen Konten werden die Tauschvorgänge zwischen den Teilnehmern als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Jeder Gutschrift entspricht eine Lastschrift, die Gesamtheit der Kontostände ist ausgeglichen.
- Alle Teilnehmer erhalten mit ihrem Beitritt Tausch-Schecks, die nach einem Tausch ausgefüllt und von beiden Teilnehmern unterschrieben beim Tauschringbüro zum Verbuchen eingereicht werden. Das Limit kann in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Vorstand des Tauschrings für einen begrenzten Zeitraum erweitert werden. Buchungsaufträge, die die Höhe des Limits überschreiten, werden vom Tauschring zurückgewiesen. Verfügung über das Konto hat nur der Kontoinhaber bzw. von ihm dazu berechtigte Personen.
- Dem Verrechnungskonto des Tauschringes werden die Talente-Mitgliedsbeiträge der Teilnehmer/Innen an den Verein gutgeschrieben. Soweit der Tauschring Leistungen von Mitglieder in Anspruch nimmt, erfolgt der Ausgleich durch Übertragung von Talenten.

§12 Transparenz
- Der Stand aller Konten ist innerhalb der Tauschring-Mitglieder jederzeit einsehbar.

§13 Haftung
- Die auf den Konten gebuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. § 8 bleibt davon unberührt.
- Bezüglich der Tauschvorgänge bestehen keine schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern einerseits und dem Tauschring andererseits. Der Tauschring übernimmt keine Garantien für Wert, Zustand oder Qualität der getauschten Waren und Dienstleistungen. Er dient lediglich als Vermittlungs- und Verrechnungsorgan.
- Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu gehört insbesondere das Aushandeln des Tauschwertes. Der Tauschring spricht die Empfehlung aus, pro Arbeitsstunde einen Tauschwert von 8 bis 16 Talenten einzuhalten.
- Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Auch übernimmt der Tauschring keine Verantwortung beziehungsweise Haftung für die Mitglieder, z.B. bezüglich des Ausweises steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderer behördlich relevanter Vorgänge.



§14 Satzungsänderung
- Soweit von behördlicher Seite eine Satzungsänderung erforderlich ist, wird der Vorstand ermächtigt, diese Satzungsänderung zu beschliessen.

Die Grundlagen dieser Satzung wurden an der Gründungsversammlung am 06.08.1998 errichtet und beschlossen. Gründungsmitglieder waren: Benedikt Müller (bene), Britta Giffel, Tobias Zahn, Walafried Schrott, Inge Leible, Andreas Wirth, Karin Becker, Achim Achatz, Sonja Bernig, Isabella Eisenhart, Hr. Ramin, Liesel Klug, Walter Zier, Karin Pütz, Gudrun Breyer, Bettina Rohde, Britta Eisele, Eduard Ludigs, H.-D. Wühler, Stefan Zahn, Frieder Eisele, Dagmar Eisenhart, Andreas Gschlecht, Inge Schönenberger, Peter Rösch und Thorsten Schick.

78224 Singen, den 1.1.2005

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Homepage Tauschring Singen - südlicher Hegau e.V.
www.tauschring-singen.de